
Bereits 1985 eröffnete ich eine eigene Anwaltskanzlei und war in der Folge auch als ausserordentlicher Staatsanwalt und als Sonderbeauftragter des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen für Staatsschutzakten tätig. Im Laufe der anwaltlichen Praxis erfolgte eine zusätzliche Spezialisierung auf dem Gebiete des Handelsrechts. Das berufliche Schwergewicht liegt heute dementsprechend bei der umfassenden Beratung von mittleren Unternehmen und der Führung von vereinzelten Prozessen, ich betreue aber auch Mandate im Erbrecht. Auch habe ich in der Nachfolgeregelung bei KMU, in der Nachlassplanung von Privaten, im Immobilienrecht sowie der Verlagerung von ausländischen Gesellschaften in die Schweiz langjährige Erfahrung.